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In Betrieben, die mit Lebensmitteln umgehen, können Keime und Erreger ansteckende und meldepflichtige Erkrankungen verursachen – trotz aller Hygiene und Vorsicht.
Die Übertragung kann durch Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden oder durch infizierte Ware und Rohstoffe erfolgen (EHEC Epidemie in Deutschland 2011).
Allein der Verdacht genügt und die Behörden können eine Betriebsschließung anordnen.
Neben der Gesundheitssorge von Kunden und Mitarbeitern führt eine Betriebsschließung zu extremen finanziellen Problemen des Inhabers.
Die Kosten laufen weiter, die Einnahmen fehlen jedoch – diese existenzbedrohende Situation kann durch eine Betriebsschließungsversicherung verhindert werden.
Sorgen Sie jetzt mit einer Betriebsschließungsversicherung vor und sichern Sie sich unter anderem:
hohe Entschädigungszahlungen bis zu maximal 60 Tagenden beitragsfreien Leistungseinschluss von Schäden an Waren und Vorräten die Übernahme von Kosten für Desinfektionsmaßnahmen sowie Werbeaufwendungen zur Imagewiederherstellungden zusätzlichen Einschluss von Krankheiten des ehemaligen Bundesseuchenschutzgesetzeswie z. B. Keuchhusten und Pocken in den Versicherungsschutz die Entschädigung fremden Eigentums, das sich in Ihrem Besitz befindeteinen flexiblen und risikogerechten Schutz bei saisonalen Umsatzspitzen
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