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Bei der Instrumentenversicherung der Mannheimer Versicherung handelt es sich um eine sogenannten Allgefahren-Versicherung.
In §2 der Bedingungen heißt es “Der Versicherer trägt alle Gefahren, denen die versicherte Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind”
Im Detail sind dies Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung während der Zeit in der Sie Ihr Instrument mitführen, spielen oder aufbewahren.
Aber wo es Regeln gibt, gibt es natürlich auch Ausnahmen, da ansonsten eine Instrumentenversicherung unbezahlbar sein würde.
Die wichtigsten Leistungsausschlüsse sind: Vorsätzlich herbeigeführte Schäden - leider muss man dies erwähnen, da einige “Experten” meinen, sie könnten Ihr Instrument einfach zerstören und würden dann Ersatz bekommen - Schäden durch politische Gefahren (z.B. Krieg, innere Unruh oder terroristische Gewalthandlungen), Schäden infolge mangelhafter Beschaffenheit und Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß.
Der Geltungsbereich ist Deutschland und bei Reisen bis zu 6 Wochen auch weltweit.
Die Instrumente können ohne Anmeldung von Privat auch an Dritte verliehen werden.
Auch Schäden durch plötzliche klimatische Veränderungen sind in der Instrumentenversichert mitversichert.
zum downloaden: Versicherungsbedingungen Sinfonima
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