Eine private Berufsunfテ、higkeitsversicherung schlieテ殳 die gesetzlichen Lテシcken und leistet im Falle der Berufsunfテ、higkeit, egal, ob sie Folge eines Unfalls oder einer Krankheit ist.
Die Berufsunfテ、higkeitsversicherung ist wohl die wichtigste Versicherung fテシr Angestellte, Selbstテ、ndige und Freiberufler. denn seit dem 1. Januar 2001 wurde die gesetzliche Berufsunfテ、higkeitsrente durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt:
- Volle Erwerbsminderungsrente (maximal ca. 34% vom Bruttogehalt), wenn der Versicherte weniger als 3 Stunden tテ、glich arbeiten kann
- Halbe Erwerbsminderungsrente fテシr Arbeitnehmer die zwischen 3 und unter 6 Stunden erwerbstテ、tig sein kテカnnen
- Keine Erwerbesminderungsrente erhalten Versicherte, die noch mindestens 6 Stunden arbeiten kテカnnen
Der bisherige Status und die Berufsausbildung hat keine Bedeutung mehr. Lediglich die medizinische Mテカglichkeit, jede nur denkbare Tテ、tigkeit ausテシben zu kテカnnen, ist der Maテ殱tab. Ob es entsprechende freie Stellen auf dem Arbeitsmarkt gibt, ist unerheblich.
Lediglich Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren worden sind, erhalten auch dann eine halbe Erwerbsminderungsrente, wenn Sie in Ihren bisherigen oder vergleichbaren Beruf keine 6 Stunden tテ、glich mehr arbeiten kテカnnen.
Die Problematik betrifft Freiberufler und Selbstテ、ndige noch hテ、rter. Hier ist es oft so, dass keine - oder aus frテシheren Angestelltentテ、tigkeiten nur sehr geringe - Ansprテシche der gesetzlichen Rentenversicherung gegenテシber geltend gemacht werden kテカnnen.
Nach einer Statistik der gesetzlichen Rentenversicherungstrテ、ger muss jeder fテシnfte Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, weil Kテカrper oder Seele nicht mehr mitmachen, テシberwiegend im Alter zwischen 50 und 55. Knapp zehn Prozent der neuen Berufsunfテ、higkeitsfテ、lle sind jedoch jテシnger als 40 Jahre. Anders als oft vermutet sind nicht Unfテ、lle, sondern Erkrankungen die weitaus wichtigsten Ursachen fテシr den Verlust der Arbeitskraft. Auch bei den jテシngeren Betroffenen.
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