Üblichweise sind in einer Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung u.a. die Elementarschäden durch Sturm und Hagel versichert. Weitere Elementarschäden können mitversichert werden, der Versicherer leistet dann z.B. Entschädigung bei Zerstörung oder Beschädigung durch:
Überschwemmung
witterungsbedingten Rückstau
Erdbeben
Erdsenkung
Erdrutsch
Schneedruck
Lawinen
Vulkanausbruch
Nicht versichert sind Schäden durch Grundwasser oder Sturmflut.
Wer einen Schaden anrichtet, muss dafür haften. Und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht: "Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt, muss Schadenersatz leisten".