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Rechtsschutzversicherung

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Rechtsschutzversicherung Vergleich

Rechtsschutzversicherung

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Welche Vorteile eine Rechtsschutzversicherung bietet


Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind. Das sind die Kosten des Anwaltes nach der gesetzlichen Gebührenordnung, die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder, Sachverständigengebühren und Gutachten sowie die Vollstreckungskosten, außerdem die Kosten des Prozessgegners, soweit der Versicherte diese Kosten zu tragen hat. Der Versicherer gewährt auch zinslose Darlehen für Strafkautionen.

Leistungen der Rechtsschutzversicherung

Schadenersatz
Wenn der Versicherte Ansprüche auf Schadenersatz gegen einen Schädiger durchsetzen will.

Arbeit
Wenn es zu Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis kommt.

Wohnung und Grundstück
Etwa bei Mieterhöhungen und Kündigungen oder bei Belästigungen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen.

Vertrags- und Sachenrecht
Wenn im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend gemacht oder abgewehrt werden müssen. Beispiel: Kaufvertrag, Reparaturauftrag, Versicherungsvertrag.

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Wenn wegen Steuern oder anderer Abgaben ein Prozess notwendig wird.

Sozialgerichts-Schutz
Für Prozesse vor dem Sozialgericht, weil beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung nicht angemessen leistet.

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Wenn es beispielsweise Ärger um den Führerschein gibt.

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Wenn der Versicherte zum Beispiel Beamter ist und ihm ein Dienstvergehen vorgeworfen wird.

Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten
Wenn man sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren verteidigen muss.

Beratung im Familien- und Erbrecht
Wenn der Versicherte sich im Familien- und Erbrecht beraten lässt.

 

 

Downloads

Tipps zur Rechtsschutzversicherung (PDF 51KB)

Broschüre “Recht gehabt und auch bekommen” (PDF 417 KB)

 

Haftpflichtversicherung

Wer einen Schaden anrichtet, muss dafür haften. Und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht: "Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt, muss Schadenersatz leisten".

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