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Rentenversicherung

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Vergleich private Rentenversicherung

Rentenversicherung

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Private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung gehört zu den klassischen Vorsorgemodelle Deutschlands.   Bei einer Rentenversicherung handelt es sich zunächst um ein Sparprodukt bei welchem der Versicherungsnehmer regelmäßig Beiträge spart und im Gegenzug ab einem vorher festgelegten Zeitpunkt  eine monatliche Rentenzahlung erhält. Die Rentenzahlung erfolgt i.d.R. unbegrenzt. Der Versicherte hat die Wahl, ob er die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen möchte. Zusätzlich hat der „Privat-Rentner“ ein so genanntes Kapitalwahlrecht. Zum Ablauf des Versicherungsvertrages kann er wählen, ob er lieber eine lebenslange Rente beziehen oder einmalig einen hohen Geldbetrag ausgezahlt bekommen möchte.

Basis Rente (Rürup Rente)


In der Rentenversicherung gibt es verschiedene Konzeptionen. Die Basisrente - auch als Rüruprente bekannt - bietet dem Versicherungsnehmer in gewissen Grenzen zusätzliche steuerliche Vorteile. Im Gegenzug unterliegt der Vertrag jedoch strikten Regeln. So sind Vertragsänderungen während der Laufzeit nur eingeschränkt möglich. Insbesondere darf die Basisrente nicht zur Finanzierung oder Kreditabsicherung eingesetzt werden. Auch das sogenannte Kapitalwahlrecht, bei dem der Versicherungsnehmer das gesamte angesparte Kapital auf einmal herausnehmen darf, ist nicht möglich.
Der Versicherungsnehmer ist somit erheblich in seinen Möglichkeiten eingeschränkt. In allen anderen Rentenmodellen ist der Versicherungsnehmer völlig frei in seiner Gestaltung. Hier wird vor allem nach dem Anlagekonzept entschieden.

Klassische Rentenversicherung


Die klassische Rentenversicherung ist das am häufigsten vertretene Modell. Sie investiert vornehmlich in festverzinsliche Wertpapiere mit einer Beimischung an Aktien von maximal 30%.

Fondsgebunde Rentenversicherung

Die fondsgebundene Rentenversicherung wird seit Mitte der 90er Jahre im deutschen Markt angeboten. Sie investiert vornehmlich in Fonds, die der Versicherungsnehmer teils selbst wählen kann. Prognostiziert werden üblicherweise Wertentwicklungen zwischen 9 -10%. Allerdings bietet die fondsgebundene Variante keinerlei Garantien. Insofern sind kleinere Renditen möglich und selbst ein Verlust von Sparbeiträgen kann nicht völlig ausgeschlossen werden. Um die fondsgebundene Rentenversicherung zu sichern, bieten einige Anbieter Sicherungen über die Hinterlegung von Garantiefonds an. Obwohl die Rentenversicherung dann auch weiterhin für Wertentwicklungen um die 9% prognostiziert, zeigt die Praxis hier jedoch bisher erheblich niedrigere Wertentwicklungen

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britische Rentenversicherung


Ein weiteres Modell stellt die sogenannte "britische" Rentenversicherung dar. Die britische Rentenversicherung unterliegt britischem Recht. Anders als die klassische deutschen Rentenversicherung sind die britischen Rentenversicherungen im Investment weitgehend frei, so dass diese häufig überwiegend im Aktienmarkt investieren. In unsicheren Börsenzeiten kann allerdings auch auf festverzinsliche Wertpapiere gewechselt werden.
Anders als bei deutschen Rentenversicherungsprodukte erfolgen Garantien nicht zum Laufzeitende, sondern werden während der Laufzeit festgelegt. Besonders im Falle von Familien stellt sich oft die Frage, was mit dem angesparten Kapital geschieht, wenn der Versicherungsnehmer kurz nach Rentenbeginn verstirbt. Hierfür besteht die Möglichkeit eine Rentengarantie zu vereinbaren. Die häufigsten Varianten sind 5 oder 10 Jahre. Im Falle des Versterbens ist somit sicher gestellt, dass auch im Falle des frühen Todes des Versicherungsnehmers die Rente für einen Gesamtzeitraum von 5 bzw. 10 Jahre -ggf. an die Erben- gezahlt wird.

Was Sie beachten sollten


Für die Entscheidung sind vor allem 2 wichtige Punkte zu beachten:

     
    -Prognosen über mögliche Ablaufleistungen und Rentenhöhen sind zwar nach realistischen Masstäben berechnet, werden aber keinesfalls garantiert.


    -Vorzeitige Kündigungen führen oft zu erheblichen Einbußen, weil Verwaltungs- & Abschlussgebühren insbesondere in den Anfangsjahren Sparbeiträge ganz oder teilweise aufzehren können.
     

 

 

 

Berufsnfähigkeit

Nach einer Statistik der gesetzl. Rentenversicherungsträger muss jeder fünfte Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden..2001 wurden die gesetzl Berufsunfähigkeits-renten für alle, die ab dem 1. Januar 1961 geboren sind, gestrichenn

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