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Kfz Versicherungen orientieren sich am Kalenderjahr. Üblicherweise beginnt daher eine KFZ Versicherung am 1. Januar und endet am 31. Dezember eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn keine Kündigung ausgesprochen wird.
Eine ordentliche Kündigung der KFZ Versicherung kann jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende erfolgen. Der Stichtag ist also der 30. November, spätestens an diesem Tag muss die Kündigung der Gesellschaft vorliegen.
Man kann jedoch auch aus aus anderen außerordentlichen Gründen seine Versicherung kündigen:
Da Beitragsanpassungen meist Ende Dezember oder Anfang Januar erfolgen, kann daher die Autoversicherung auch nach dem 30. November noch innerhalb eines Monats gekündigt werden.
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