.Im Saarland gibt es keine allgemeine Versicherungspflicht für Hundehalter. Jedoch ist eine Hundehaftpflicht gem. der Polizeiverordnung vom Juli 2000 für alle gefährlichen Hunde vorgeschrieben. Als gefährlich gelten Hunde, die sich bisher schon als bissig und aggressiv erwiesen haben. Im Zweifel entscheidet die örtliche Behörde.
Das Halten von Hunden der Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie American Pit Bull Terrier bedürfen einer besonderen Erlaubnis.
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