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 Das Hundegesetz in Berlin verpflichtet alle Hundehalter eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dies wurde bereits im Jahre 2004 beschlossen.
Seit dem 1,1,2010 müssen alle Hundebesitzer über eine Haftpflichtversicherung verfügen.
Die Deckungssumme der Versicherung muss mindestens 1 Mio EUR betragen
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