Besitzer von gefährlichen Hunden und/oder gefährlichen Hunderassen (lt. Gesetz sind dies: Pittbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen) benötigen einen “Hundeführerschein” (Nachweis der Sachkunde und Zuverlässigkeit). Das Halten von gefährlichen Tieren ist erlaubnispflichtig.
In Thüringen ist die Hundeversicherung für alle Hundehalter eine gesetzliche Pflichtversicherung.
Eine Hundeversicherung kann man bereits für unter 40 EUR Jahresbeitrag abschlieÃen.
Sie sollten Mietsachschäden in der Hundehaftpflichtversicherung mitversichert werden, wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind.
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