.Im Januar 2005 wurde das Hundegesetz Schleswig-Holstein veröffentlicht. In Amtsdeutsch heiÃt das Gesetz: Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren - Gefahrhundegesetz - GefHG.
Besitzer gefährlicher Hunde müssen eine Hundehaftpflichtversicherung abschlieÃen. Die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung muss mindestens 500.000 EUR bei Personenschäden und 250.000 EUR bei Sachschäden betragen.
Halter von Gefahrhunden ( Pittbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen, sowie bereits aufgefallene Hunde egal welcher Rasse) benötigen eine Erlaubnis. Eine Sachkundebescheinigung (Hundeführerschein) kann von den Behörden verlangt werden.
|